Neue gesetzliche Regelungen:
Die Zukunft der elektronischen Rechnungsstellung im B2B-Bereich mit eTASK

e-Rechnung bereits heute umsetzbar mit eTASK

E-Rechnung Pflicht ab 2025

Das eTASK Property Management Modul e-Rechnung ist die perfekte Lösung zu der ab dem 01.01.2025 in krafttretende gesetzliche Regelung. Dies ermöglicht die Verarbeitung und Erzeugung elektronischer Eingangs- und Ausgangsrechnungen in den standardisierten Formaten ZUGFeRD 2.0 und XRechnung. Mit diesen beiden Formaten werden die nationalen Anforderungen an den elektronischen Rechnungsversand sowie auch die Anforderungen der europäischen Norm EN 16931-1 erfüllt.

Ab Januar 2025 werden elektronische Rechnungen im B2B-Bereich in Deutschland verpflichtend. Diese Änderung ist Teil des Wachstumschancengesetzes, dem der Bundesrat nach einem Vermittlungsverfahren am 22. März 2024 zugestimmt hat.
Diese Neuerung ist Teil der EU-weiten ViDA-Initiative, die ein elektronisches Meldesystem einführen möchte, um unter anderem die bisherigen Zusammenfassenden Meldungen zu ersetzen.

Hintergrund
Die EU-Kommission plant im Rahmen der ViDA-Initiative die Einführung eines elektronischen Meldesystems, das unter anderem die bisherigen Zusammenfassenden Meldungen ersetzen soll. Ursprünglich sollten diese Änderungen 2028 in Kraft treten, doch eine Verschiebung auf 2030 bzw. 2032 wird diskutiert. In Vorbereitung auf diese Neuerungen ist bereits eine geänderte Definition des Begriffs „Elektronische Rechnung“ vorgesehen.

Was ändert sich?
Ab dem 1. Januar 2025 werden elektronische Rechnungen, auch als e-Rechnungen bezeichnet, verpflichtend. Dabei wird zwischen elektronischen Rechnungen und sonstigen Rechnungen unterschieden. Eine elektronische Rechnung muss in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen werden können. Das Format muss der europäischen Norm für die elektronische Rechnungsstellung entsprechen.

Verpflichtung zur elektronischen Rechnungsstellung
Unternehmer sind grundsätzlich zur Rechnungstellung verpflichtet, wenn sie Leistungen an andere Unternehmer erbringen. Diese Verpflichtung zur Rechnungstellung wird nun um die Verpflichtung zur elektronischen Rechnungsstellung erweitert.

Wer ist betroffen?
Die Verpflichtung zur elektronischen Rechnungsstellung betrifft ausschließlich Leistungen zwischen Unternehmern im Inland.

Übergangsregelungen
Für die Jahre 2025 bis 2027 sind Übergangsregelungen vorgesehen. Bis Ende 2026 dürfen beispielsweise weiterhin Papierrechnungen übermittelt werden. Diese Übergangsregelungen sollen den Unternehmen Zeit geben, sich auf die neuen Anforderungen vorzubereiten.

Was gilt für Rechnungsempfänger?
Rechnungsempfänger müssen bereits ab dem 1. Januar 2025 in der Lage sein, elektronische Rechnungen nach den neuen Vorgaben zu empfangen und zu verarbeiten. Eine Zustimmung des Rechnungsempfängers zur elektronischen Rechnungstellung ist nur noch in bestimmten Fällen erforderlich.

Ausblick
Die Umstellung auf elektronische Rechnungsstellung wird unausweichlich sein. Unternehmen sollten daher rechtzeitig entsprechende Projektstrukturen implementieren, wie das eTASK e-Rechnung Modul, um eine fristgerechte Umsetzung zu gewährleisten. Es ist zu beachten, dass der Bundesrat eine Verschiebung des Umsetzungszeitpunktes vorgeschlagen hat, jedoch sind entsprechende Anpassungen bislang nicht im Wachstumschancengesetz enthalten.
Die Einführung einer elektronischen Rechnungsstellung bringt zahlreiche Effizienzvorteile mit sich und ist ein wichtiger Schritt in Richtung Digitalisierung und Modernisierung des Geschäftsverkehrs im B2B-Bereich.