“Düsseldorfer Erklärung – BIM in NRW” veröffentlicht – Digitalisierung der Bauindustrie in NRW

Die Düsseldorfer Erklärung zu BIM in NRW ist eine gemeinsame Erklärung der Bauwirtschaft in Nordrhein-Westfalen: der Kammern und Verbände, Architektinnen und Architekten, Ingenieurinnen und Ingenieure. Auch eTASK Geschäftsführer Klaus Aengenvoort hat an dieser Erklärung mitgewirkt und lobt, dass das Thema Gebäudebetrieb (BIM4FM) in der Erklärung mit Einklang gefunden hat.

Die „Düsseldorfer Erklärung“ wurde am 10. August durch das BIM Cluster NRW der Nordrhein-Westfälischen Landespolitik zugestellt.

Hier die Düsseldorfer Erklärung im Wortlaut:

“Der Wohlstand und die hohe Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger in Deutschland und NRW sind nicht selbstverständlich. Unsere Wirtschaft besitzt die Kraft, sich ständig weiterzuentwickeln und sich im Wettbewerb mit anderen Volkswirtschaften den wandelnden Herausforderungen unserer Zeit anzupassen. Diese Fähigkeit muss aber in allen Bereichen der Wirtschaft fortlaufend erneuert werden.

Die Digitalisierung spielt in diesem Prozess der Zukunftsentwicklung eine wesentliche Rolle; in einigen Branchen entwickelt sich die Digitalisierung bereits zum Wachstumstreiber der Wirtschaft.
Im Monitoring Report „Digitale Wirtschaft“ des Bundesministeriums für Wirtschaft von 2014 belegt der Bausektor noch den letzten Platz. Gleichzeitig ist weltweit seit Jahrzehnten eine absinkende Produktivität in diesem Wirtschaftsbereich zu beobachten.

Digitales Planen, Bauen und Betreiben kann helfen, die Wirtschaftlichkeit und Qualität im Bausektor zu steigern. Die Bauwirtschaft NRW, die Baufirmen, die Architektinnen und Architekten und Ingenieurinnen und Ingenieure, vertreten durch ihre Kammern, Verbände, sowie die Gebäudebetreiber bekennen sich zur Einführung digitaler Prozesse in ihre Arbeitsmethodik und zur Anwendung von Building Information Modeling (BIM) als neues Planungs- und Kommunikationsinstrument.

Die Einführung dieser neuen digitalen Arbeitsmethode verlangt große Anstrengungen von allen Beteiligten, den öffentlichen und privaten Auftraggebern, den planenden und bauleitenden Berufen wie auch den mit der Realisierung und dem Betrieb der Bauobjekte betrauten Firmen. Die Chancen der Digitalisierung sind zu nutzen, um die Bauwirtschaft insgesamt zukunftsfähig aufzustellen und um im Wettbewerb mit anderen europa- und weltweit operierenden Dienstleistern und Firmen zu bestehen. Zudem bietet die weitere Digitalisierung des gesamten Immobilien- und Infrastruktursektors enorme Zukunftspotentiale bei der Entwicklung von datenbasierten digitalen Anwendungen. Hier soll Nordrhein-Westfalen – auch nach dem Willen der neuen Landesregierung – eine Vorreiterposition einnehmen.

Dabei gilt es alle Beteiligten mitzunehmen und auf die typische Struktur der kleinen und mittleren Unternehmen in unserem Bundesland einzugehen. Der Dialog ist mit den jeweiligen Partnern zu führen, und die neuen Verfahren sind mittelstandsfreundlich auszubilden.

Das Meistern der Herausforderungen, das Sichern der Arbeitsplätze im Bausektor und das Stärken des Wirtschaftsstandorts NRW ist im Interesse aller Beteiligten, insbesondere der Landesregierung! Damit verbindet sich auch die Erwartung an eine größtmögliche politische Unterstützung dieser Entwicklung und der dafür erforderlichen Prozesse. Daraus erwächst die Forderung an die Politik, den Weg von Bauwirtschaft, Architekten und Ingenieuren durch entsprechend zu besetzende Stellen in den Ministerien zu unterstützen, sich für das Schaffen bisher fehlender verbindlicher Richtlinien und Strukturen einzusetzen und die neue Arbeitsmethodik BIM auch bei eigenen Projekten der öffentlichen Hand anzuwenden. Für die beiden Landesbetriebe Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW (BLB) und Landesbetrieb Straßenbau NRW müssen identische Voraussetzungen und Anforderungen definiert werden, die als Vorbild für die kommunale Vergabe genutzt werden können.

Diese Anforderungen werden dann erfolgreich sein, wenn sie den Strukturen unserer Bauwirtschaft und den bereits gesammelten Erfahrungen Rechnung tragen. Ein enger Austausch zwischen den öffentlichen Einrichtungen und der Bauwirtschaft ist hierbei zwingend erforderlich; die Prinzipien des Vergabe- und Vertragsrechts sind zu berücksichtigen.”

 

Die Website des BIM Cluster NRW: www.bim-cluster-nrw.de